Gründung
2005
Mittelpunkt unserer Arbeit ist die Förderung von Bildung und Gesundheit vor allem der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Ein selbstbestimmtes Leben, Nachhaltigkeit und Zukunft in der Heimat geht nur über eine flächendeckende Schul- und Berufsausbildung.
- Der Verein ist rechtlich, organisatorisch und finanziell selbstständig
- Alle Mitglieder, sowie der Vorstand, arbeiten ehrenamtlich
- Seit Gründung sind wir hauptsächlich tätig in Tansania & Kenia.
In der Satzung sind die Aufgaben und Ziele von Planet-Children Kinderhilfswerk e.V. verbindlich festgelegt.
VEREINSSTRUKTUR
VEREINSSTRUKTUR
Der Verein ist rechtlich, organisatorisch und finanziell selbstständig. Träger des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Ihre Aufgabe liegt in der Wahl und der Entlastung des Vorstandes, der Entgegennahme des Jahresberichtes, sowie der Genehmigung der jährlichen Haushaltsplanung.
Seit Gründungsbeginn übergibt Planet Children einer externen renommierten Wirtschafts- und Steuerkanzlei freiwillig die Überprüfung der Jahresberichte.
Der Vorstand ist zuständig für die Vertretung des Vereins nach außen.
Mitgliederversammlung
Mitglieder-versammlung
Das Gremium der Mitgliederversammlung berät und beschließt über die Projekte, die in einem Haushaltsjahr angegangen werden sollen, sowie über mögliche Langzeitprojekte. Die Weisungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden an den Vorstand zur Umsetzung übergeben.
Das Gremium wählt die Mitglieder des Vereinsvorstands für je vier Jahre.
Vereinsvorstand
Vereinsvorstand
Edith Rohr
Ute Berger
VEREINSSATZUNG
VEREINSSATZUNG
In der Satzung sind die Aufgaben und Ziele von Planet-Children Kinderhilfswerk e.V. verbindlich festgelegt. Zweck des Vereins nach Paragraph 2 ist es, benachteiligten Kindern, Jugendlichen, ihren Familien und ihren Gemeinschaften in Entwicklungs-ländern zu helfen.
Planet-Children Kinderhilfswerk e.V. will dazu beitragen, Grundbedürfnisse zu befriedigen, Fähigkeiten zu fördern, vor allem im Bereich der Schul- und Berufsbildung. Nachhaltigkeit steht im Vordergrund und bedeutet Hilfe zur Selbsthilfe. Zudem benennt die Satzung die Vereinsorgane und deren Aufgaben.